# Anwaltsgeheimnis, Cloud und KI – Advocado

> Dürfen Schweizer Anwältinnen und Anwälte Cloud-Dienste und KI-Tools mit Mandatsdaten nutzen?

**Stand: 20.10.2026**

## Kurzantwort

Ja, unter Voraussetzungen. Ein Cloud- oder KI-Anbieter, der für die Kanzlei Daten verarbeitet, gilt nach der Rechtsprechung als **Hilfsperson** und damit nicht als unberechtigter Dritter im Sinne von [Art. 321 StGB](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_321) ([BGer 2C_1083/2017](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F04-06-2019-2C_1083-2017&lang=de&type=show_document)).

Die Anwältin muss den Anbieter aber **sorgfältig auswählen, vertraglich zur Geheimhaltung verpflichten und überwachen** – so konkretisiert das Bundesgericht die Pflicht aus [Art. 13 Abs. 2 BGFA](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/153/de#art_13), für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch Hilfspersonen zu sorgen. Kostenlose Consumer-Tools, die Eingaben speichern oder zum Training verwenden, erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht.

## Rechtsgrundlagen

| Norm | Inhalt | Folge bei Verletzung |
| --- | --- | --- |
| [Art. 321 StGB](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_321) | Strafbares Offenbaren von Berufsgeheimnissen durch Anwälte und ihre Hilfspersonen | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe (Antragsdelikt) |
| [Art. 13 BGFA](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/153/de#art_13) | Berufsgeheimnis zeitlich unbegrenzt; Pflicht, Hilfspersonen zur Geheimhaltung anzuhalten | Disziplinarmassnahmen der kantonalen Aufsichtsbehörde |
| [Art. 8 DSG](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_8) | Angemessene Datensicherheit | Aufsicht durch den EDÖB |
| [Art. 9 DSG](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_9) | Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter nur per Vertrag und wenn keine Geheimhaltungspflicht entgegensteht | Aufsicht durch den EDÖB; Busse bis CHF 250'000 bei vorsätzlicher Verletzung ([Art. 61 DSG](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_61)) |
| [Art. 16 DSG](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_16) | Bekanntgabe ins Ausland nur bei angemessenem Schutz oder geeigneten Garantien | Aufsicht durch den EDÖB |

## Der Anbieter als Hilfsperson

Im Leitentscheid [2C_1083/2017](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F04-06-2019-2C_1083-2017&lang=de&type=show_document) vom 4. Juni 2019 hat das Bundesgericht den Begriff der Hilfsperson weit ausgelegt: Jede Person, die am Funktionieren der Kanzlei mitwirkt und aufgrund ihrer vertraglichen Beziehung Zugang zu Berufsgeheimnissen haben kann, ist Hilfsperson – ausdrücklich auch externe Anbieter für die Fernspeicherung und den Schutz elektronischer Daten.

Gleichzeitig hat das Bundesgericht die Pflichten der Anwältin präzisiert. Im konkreten Fall verletzte die Auslagerung Art. 13 BGFA, weil

- keine schriftliche Verpflichtung des Anbieters zur Wahrung des Berufsgeheimnisses bestand,
- die AGB die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkten, und
- der Anbieter Aufgaben an ein Drittunternehmen weiterdelegierte, ohne dass die Anwältin dies kontrollieren konnte.

> Für die Praxis heisst das: Unterauftragsverhältnisse (Sub-Processors) müssen vertraglich geregelt, offengelegt und auf das Notwendige beschränkt sein. Ob ein konkretes Setup genügt, ist im Einzelfall zu prüfen.

## Verschlüsselung

Werden Daten von der Kanzlei verschlüsselt und hat der Anbieter keinen Zugriff auf den Schlüssel, liegt nach der vom SAV begleiteten Studie der Universität Zürich kein Offenbaren im Sinne von Art. 321 StGB vor ([SAV: Nutzung von Cloud-Diensten](https://digital.sav-fsa.ch/digitale-kanzlei-nutzung-von-clouddiensten)). KI-Dienste müssen Inhalte zur Verarbeitung jedoch im Klartext lesen. Für sie gelten deshalb immer die Anforderungen an Hilfspersonen.

## Was die SAV-Wegleitung zu KI verlangt

Die [SAV-Wegleitung für den Umgang mit künstlicher Intelligenz](https://digital.sav-fsa.ch/documents/1060627/0/SAV-Wegleitung_f%C3%BCr_den_Umgang_mit_k%C3%BCnstlicher_Intelligenz_16.2.25.pdf/0b498c8a-85aa-e089-32a2-18da59ee658c) (Februar 2025) verlangt, vor dem Einsatz zu klären, was mit den Eingaben geschieht, wer darauf zugreift und wo sie gespeichert werden. Mandatsdaten dürfen nur eingegeben werden, wenn eine der folgenden Varianten erfüllt ist:

- **On-Premise:** Die Software läuft im kanzleieigenen Netzwerk, und keine Daten verlassen die Kanzleiinfrastruktur.
- **Outsourcing-Regeln eingehalten:** Der Anbieter wird nach den Grundsätzen für IT-Outsourcing und Cloud-Computing ausgewählt, verpflichtet und überwacht.
- **Einwilligung:** Die aufgeklärte Klientschaft gibt eine Einverständnis- und Verzichtserklärung zu Berufsgeheimnis und DSG ab.

## Datenbearbeitung im Ausland

Die Staaten der EU und des EWR gelten nach Anhang 1 der Datenschutzverordnung als Staaten mit angemessenem Datenschutz. Für andere Staaten braucht es geeignete Garantien wie die EU-Standardvertragsklauseln mit Schweizer Anpassungen ([Art. 16 DSG](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de#art_16)).

Bei Anbietern mit Konzernsitz in den USA ist zusätzlich der **US CLOUD Act** zu berücksichtigen: US-Behörden können unter Umständen Herausgabe auch von Daten verlangen, die in der Schweiz oder der EU gespeichert sind. Massnahmen wie Verschlüsselung mit Schlüsseln unter Schweizer Kontrolle, Datenminimierung und Zero-Data-Retention reduzieren dieses Risiko, schliessen es aber nicht in jedem Fall aus.

## Checkliste für die Wahl eines KI-Anbieters

- Schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung mit Bezug auf das Berufsgeheimnis (Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB).
- Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 DSG mit Liste der Unterauftragsbearbeiter.
- Speicherort und Verarbeitungsort der Daten offengelegt (Schweiz, EU/EWR oder andere).
- Keine Verwendung der Eingaben zum Training von Modellen.
- Aufbewahrung von Prompts und Antworten beim Modellanbieter ausgeschlossen oder begrenzt.
- Mandantentrennung, Verschlüsselung at rest und in transit, Zugriffsprotokollierung.
- Keine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Geheimnisverletzungen.
- Löschkonzept bei Vertragsende.

## Wie Advocado diese Anforderungen umsetzt

Advocado speichert Mandatsdaten ausschliesslich in der Schweiz und verarbeitet sie mit KI-Modellen in EU-Regionen. Eingaben werden nicht zum Training verwendet und beim Modellanbieter nicht gespeichert (Zero Data Retention). Ein Auftragsbearbeitungsvertrag ist verfügbar. Details, inklusive Unterauftragsbearbeiter, im [Trust Center](https://www.advocado.ch/trust-center).

## Häufige Fragen

### Darf ich als Anwalt ChatGPT für Mandate verwenden?

Mit Mandatsdaten nur, wenn der Anbieter als Hilfsperson sorgfältig ausgewählt, vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet und überwacht wird (Art. 13 BGFA) oder die Klientschaft informiert eingewilligt hat. Die SAV-Wegleitung zu KI rät davon ab, vertrauliche Informationen in Tools einzugeben, deren Datenverwendung diese Anforderungen nicht erfüllt. Kostenlose Consumer-Versionen erfüllen sie in der Regel nicht.

### Ist ein Cloud-Anbieter ein unberechtigter Dritter nach Art. 321 StGB?

Nein, sofern er als Hilfsperson der Kanzlei tätig ist. Das Bundesgericht legt den Begriff weit aus und erfasst ausdrücklich externe Anbieter für Datenspeicherung (BGer 2C_1083/2017). Die Anwältin muss ihn aber sorgfältig auswählen, schriftlich verpflichten und überwachen.

### Müssen Mandatsdaten in der Schweiz gespeichert werden?

Nicht zwingend. Das DSG erlaubt die Bekanntgabe in Staaten mit angemessenem Schutz (u. a. EU/EWR) oder mit geeigneten Garantien (Art. 16 DSG). Wegen des Berufsgeheimnisses und Risiken wie dem US CLOUD Act bevorzugen viele Kanzleien und Klienten dennoch eine Speicherung in der Schweiz.

## Quellen

- [Strafgesetzbuch (StGB), Art. 321 – Fedlex](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_321)
- [Anwaltsgesetz (BGFA), Art. 13 – Fedlex](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/153/de#art_13)
- [Datenschutzgesetz (DSG) – Fedlex](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de)
- [BGer 2C_1083/2017 vom 4. Juni 2019](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F04-06-2019-2C_1083-2017&lang=de&type=show_document)
- [SAV: Nutzung von Cloud-Diensten](https://digital.sav-fsa.ch/digitale-kanzlei-nutzung-von-clouddiensten)
- [SAV-Wegleitung für den Umgang mit künstlicher Intelligenz (16.2.2025)](https://digital.sav-fsa.ch/documents/1060627/0/SAV-Wegleitung_f%C3%BCr_den_Umgang_mit_k%C3%BCnstlicher_Intelligenz_16.2.25.pdf/0b498c8a-85aa-e089-32a2-18da59ee658c)

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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